Viele Organisationen bieten Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ferien für Kinder und Jugendliche an. Und gerade für die Kinder- und Jugendfreizeiten werden immer wieder Betreuer/innen gesucht. Wie man Betreuer/in werden kann und was für Voraussetzungen man mitbringen muss, kann man dem nachfolgenden Artikel entnehmen.
Betreuer/in auf Kinder- und Jugendfreizeiten
Ob ein Abenteuercamp im Wald, eine Sprachreise ins EU-Ausland oder eine SKI-Freizeit, die Möglichkeiten bei Kinder- und Jugendfreizeiten können sehr vielfältig sein. Je nachdem um was es sich handelt, ist die Zielgruppe, ob Kinder oder Jugendliche und welche Altersklassen, sehr unterschiedlich. Für die Sicherheit, aber auch für die Versorgung und den Spaß sorgen bei einer Kinder- und Jugendfreizeit Betreuer/innen. Organisationen die Kinder- und Jugendfreizeiten veranstalten, suchen immer wieder Betreuer/innen. Und interessiert man sich für einen solchen Job, so stellt sich natürlich eine große Frage: Wie kann man Betreuer/in werden? Grundsätzlich kann man die Anforderungen an einen Betreuer/in pauschal nicht beschreiben. Hier hat jede Organisation ihre eigenen Vorstellungen und Anforderungen, die gestellt werden.
Grundsätzliche Anforderungen
Es gibt aber bei der Tätigkeit Betreuer/in grundsätzliche Anforderungen die man mitbringen muss. Und das fängt zum Beispiel bei der Freude im Umgang mit Kinder und Jugendlichen an. Natürlich muss man aber auch die Fähigkeit haben, auch stressige und schwierige Situationen zu meistern. Man muss in diesem Zusammenhang auch die Lust haben, Verantwortung zu übernehmen. Die Arbeit als Betreuer/in erfolgt in der Regel in einem Team, hier muss man über die Fähigkeit verfügen, in einem Team zu arbeiten. Je nach Organisation gibt es auch Mindest- und Höchstalter. Das Mindestalter liegt hier zwischen 16 bis 18 Jahren, je nach Organisation und Kinder- und Jugendfreizeit. Natürlich stellt sich immer auch die Frage: Muss man entsprechende Qualifikationen wie eine Berufsausbildung mitbringen? Grundsätzlich hängt das von der Organisation ab. In der Regel muss man aber mindestens über Voraussetzungen verfügen, die sich aus der Kinder- und Jugendfreizeit ergeben. Handelt es sich zum Beispiel um eine SKI-Freizeit, so sollte man als Betreuer/in auch über die Fähigkeit SKI fahren auch verfügen. Geht es um eine Sprachreise ins Ausland, so sollte man auch über die Sprachkenntnisse verfügen, um die es bei der Sprachreise geht. Und letztlich braucht man natürlich auch Zeit, um überhaupt während der Dauer der Kinder- und Jugendfreizeit als Betreuer/in arbeiten zu können.
Rechtliche Nachweise die man erbringen muss
Interessiert man sich für eine Tätigkeit als Betreuer/in so konnte man dazu schon viele erfahren. Gerade wenn man Interesse an einer solchen Tätigkeit hat, so wird man hier in der Regel auch rechtliche Nachweise erbringen muss. Ein solcher rechtlicher Nachweis wäre zum Beispiel die Vorlage von einem Führungszeugnis. Mittels einem Führungszeugnis wird geprüft, ob eventuelle Vorstrafen vorhanden sind und ob diese einen Ausschlussgrund darstellen. Je nach Organisation kann es hinsichtlich dem Führungszeugnis unterschiedliche Anforderungen geben. So kann hier nicht die Vorlage von einem normalen Führungszeugnis erforderlich sein, sondern vielmehr von einem erweiterten Führungszeugnis. In einem solchen Führungszeugnis werden bestimmte Verurteilungen ins Führungszeugnis eingetragen, die so in einem normalen Führungszeugnis nicht Gegenstand sind. Das wäre zum Beispiel der Fall, bei niedrigen Bestrafungen wegen Straftaten mit einem sexuellen Hintergrund. Oftmals muss als weiterer Nachweis noch erbracht werden, dass man einen Erste-Hilfe Kurs besucht hat. Schließlich kann man gerade bei Kinder und Jugendlichen nie ganz ausschließen, das nicht mal etwas passiert.
Das kann man erwarten
Natürlich stellt sich bei der Tätigkeit Betreuer/in auch die Frage: Was bekommt man dafür eigentlich? Auch das kann man, ähnlich wie bei den Voraussetzungen, pauschal so gar nicht beantworten. Hier kommt es wieder auf die Organisationen an. So handelt es sich teils um Ehrenamtliche Stellen oder um ein Praktikum mit Aufwandsentschädigung. Es gibt aber auch Organisation bei denen sind es Minijobs. In der Regel ist die Tätigkeit als Betreuer/in mit zahlreiche Vergünstigungen verbunden. Dazu gehört zum Beispiel die kostenfreie An- und Abreise, aber auch freie Kost und Logis. Ebenfalls kann man an allen Auftritten oder Besuchen teilnehmen, bei denen ein Eintritt erforderlich ist. Mit Kosten muss man hier als Betreuer/in in der Regel nicht rechnen. Und als Nachweis für seine Tätigkeit als Betreuer/in erhält man meist auch eine Bescheinigung, die später bei Ausbildung, Studium oder bei einer beruflichen Tätigkeit sich anbieten.
Vorbereitung auf die Tätigkeit
Viele Organisationen die nach Betreuer/innen für ihre Kinder- und Jugendfreizeiten suchen, bieten im Vorfeld entsprechende Schulungen als Vorbereitung an. In diesen Schulungen, die teils als Tages- oder Onlineseminare durchgeführt werden, geht es nicht nur um organisatorische Angelegenheiten, sondern auch um Rechte und Pflichten oder Hinweise zum Umgang mit Kinder und Jugendlichen während der Freizeit. Manche Organisationen bieten auch schon im Vorfeld, bei der Suche nach Betreuer/innen Informationsveranstaltungen an, auf denen man sich zur Tätigkeit informieren und bei Gefallen, dann auch bewerben kann. Gerade aufgrund der vielen Unterschiede die es je nach Organisation für Kinder- und Freizeiten geben kann, sollte man sich hier im Vorfeld mit den Angeboten beschäftigen und sich diese genau ansehen. Gerade wenn es um die Anforderungen geht, die gestellt werden.